Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1) Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den
Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung
kann schriftlich, mündlich, per Email oder fernmündlich
erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter
zustande. Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde auch
einen Sicherungsschein der tourVers Versicherungs-Service GmbH,
mit dem die nach § 651 K BGB geforderte Absicherung des Kunden
dokumentiert wird. Der Reisende hat die Möglichkeit, mehrere
Personen mit ihm anzumelden. In diesem Fall haftet er auch für
die Erfüllung der Verbindlichkeiten der mit angemeldeten Personen
gegenüber dem Reiseveranstalter.
1
a) Ferienhäuser
Ferienhäuser dürfen nur von den in der Anmeldung aufgeführten
Personen und nur bis zu der im Prospekt angegebenen Personenzahl
belegt werden. Die Mitnahme von Haustieren ist nur bei den Im Prospekt/im
Internet gekennzeichneten Ferienhausobjekten zulässig.
2)
Bezahlung
Mit dem Zugang der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von
10 % fällig, maximal Euro 252 pro Reiseteilnehmer, bei Ferienhäusern
maximal 25% je Mietobjekt. Die Restzahlung hat bis 28 Tage vor Reisebeginn
zu erfolgen. Die Reiseunterlagen werden spätestens ca. 3 Wochen
vor Reisebeginn, nach Zahlungseingang, versandt.
3)
Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der
Reisebestätigung, unter Berücksichtigung der Ausschreibung
im jeweils gültigen Katalog. Nebenabreden bedürfen der
Schriftform und einer ausdrücklichen Bestätigung durch
den Reiseveranstalter.
4)
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß
notwendig werden und die nicht vom Reiseveranstalter wider Treu
und Glauben herbeigeführt wurden, sind in dem Rahmen gestattet,
soweit diese Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Insbesondere ist
der Reiseveranstalter berechtigt, die Streckenführung von Fahrten
und Flügen, Unterkünfte und Transportmittel zu ändern,
soweit ein wichtiger Grund dies rechtfertigt. Die geänderte
Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich geschuldeten
Leistung. Sind Leistungsänderungen in erheblichem Maße
notwendig, erhält der Kunde mit der Benachrichtigung die Berechtigung,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Reiseveranstalter
kann vier Monate nach Vertragsabschluß Preiserhöhungen
von bis zu 10 % vornehmen, wenn sich die Preise der Leistungsträger
nachweisbar in dem Rahmen unvorhergesehen erhöht haben. Bei
Preiserhöungen über 5% des Reisepreises kann der Reisende
kostenfrei zurücktreten.
5)
Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Maßgeblich
ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.
Schriftform ist erforderlich. Tritt der Reisende vom Vertrag zurück,
so ist der Veranstalter berechtigt, Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen zu verlangen. Bei der Berechnung
werden ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendung der Reiseleistungen
berücksichtigt. Der Reiseveranstalter kann den Ersatzanspruch
wie folgt pauschalieren:
Die Rücktrittskosten betragen für Pauschalreisen / Einzelleistungen
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: Euro 50 je Person
- 29 - 15 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises je Person
- 14 - 4 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises je Person
- ab 3 Tage vor Reisebeginn bzw. bei Nichterscheinen: 90% des Reisepreises
je Person
Ferienhäuser/
Ferienwohnungen
- bis 90 Tage vor Reisebeginn: Euro 76 je Mietobjekt
- 89- 60 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
- 59- 30 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- 29 Tage vor Reisebeginn bzw. bei Nichterscheinen: 90 % des Reisepreises
Der Veranstalter behält sich höhere Rücktrittskosten
für Teilbereiche (Transporte) vor, sofern diese den AGB der
entsprechenden Leistungsträger entsprechen und sofern
diese durch die pauschalierten Rücktrittskosten nicht abgedeckt
werden können.
5a)
Umbuchung
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, daß eine
dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag
eintritt. Dieses muß dem Reiseveranstalter mitgeteilt werden.
Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel widersprechen, wenn die Ersatzperson
den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für
die Umbuchung der Reisenden entstehen Kosten in Höhe von Euro
50 je Person (bei Ferienwohnungen Euro 76 je Mietobjekt).
6)
Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann bis vier Wochen vor Reiseantritt von
der Reise zurücktreten, wenn die Durchführung der Reise
nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter
deshalb nicht zumutbar ist, weil die ihm im Falle der Durchführung
entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen
Opfergrenze, bezogen auf die gebuchte Reise bedeuten würden.
Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn der Reiseveranstalter
die dazu führenden Umstände zu vertreten hat (z.B. Fehler
in der Kalkulation). Die Rücktrittserklärung wird dem
Reisenden unverzüglich zugeleitet. Der Reisende kann im Falle
des Rücktritts die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist eine
solche ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten Macht der
Reisende keinen Gebrauch von dem Ersatzangebot erhält er seine
bisher gezahlten Beträge unverzüglich zurück.
Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag
kündigen, wenn die Durchführung der Reise trotz einer
entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter vom Reisenden
nachhaltig gestört wird oder wenn sich jemand in starkem Maß
vertragswidrig verhält, so daß eine sofortige Aufhebung
des Reisevertrages gerechtfertigt ist. Der Reiseveranstalter behält
jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für
die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, die im Prospekt /
Internet bekannt gemacht wurde, kann der Reiseveranstalter bis zwei
Wochen vor Reisebeginn zurücktreten. Der Reisende erhält
die eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet.
Die Kündigung des Vertrages ist für den Reisenden und
den Reiseveranstalter möglich, wenn die Durchführung der
Reise durch höhere Gewalt erheblich beeinträchtigt, erschwert
oder gefährdet wird. Der Veranstalter zahlt den eingezahlten
Reisepreis zurück, kann jedoch für erbrachte oder noch
zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen.
7)
Gewährleistung
Der Reiseveranstalter steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines
ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung,
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
sowie die Richtigkeit der Reisebeschreibung ein.
Eine Haftung für Angaben in Fremdprospekten (Orts-, Hotelprospekte
etc) kann der Reiseveranstalter nicht übernehmen.
Sollte die Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß
erbracht werden, kann der Reisende in angemessener Zeit Abhilfe
verlangen. Der Reisende ist jedoch verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen bei Leistungsstörungen mitzuwirken, damit die
Schäden gering gehalten werden.
Die Beanstandungen sind unmittelbar bei der örtlichen Reiseleitung
oder per Telefon, Fax, Email bei dem Reiseveranstalter vorzutragen.
Der Reiseveranstalter wird unverzüglich alles unternehmen,
die Leistungsstörung zu beheben.
Der Reisende kann nach Rückkehr von der Reise eine Herabsetzung
des Reisepreises verlangen, falls Leistungen nicht vertragsgemäß
erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat,
den Mangel anzuzeigen.
8)
Haftung
Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich
noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der
Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
Haftungen bei Beförderungen sind vom Reiseveranstalter ausgeschlossen.
Der Reiseveranstalter verweist in diesem Zusammenhang auf die gesetzlichen
Regelungen des Flug-, Bahn- und Schiffsverkehrs
Schäden durch mitgebrachtes Gerät (Surfbretter etc. unterliegen
nicht der Haftung des Reiseveranstalters.
9)
Verjährung der Ansprüche
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung
der Reiseleistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach
Beendigung der vertragsmäßigen Reisedauer gegenüber
dem Reiseveranstalter zu erklären. Ansprüche des Reisenden
verjähren in 6 Monaten nach Ablauf der vertragsmäßigen
Reisedauer. Hat der Reisende Ansprüche geltend gemacht so ist
die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt an dem der Reiseveranstalter
diese schriftlich zurückweist.
10)
Versicherungen
Jeder Teilnehmer ist für seinen Versicherungsschutz selbst
verantwortlich. Der Reiseveranstalter empfiehlt den Abschluß
einer Reiserücktrittskostenversicherung, sofern diese nicht
im Umfang der Reiseleistungen enthalten ist. Ferner wird empfohlen,
eine Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken und Reisehaftpflicht-Versicherung
abzuschließen. Informationsmaterial erhalten Sie beim Reiseveranstalter
oder in Ihrem Reisebüro.
11)
Sonstige Bestimmungen
Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen
und Impfbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich.
12)
Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen
alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen Ansprüche wegen Nichterbringung sind innerhalb
eines Monats nach vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich
gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
13)
Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge Auskünfte aller Art erfolgen
nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
14)
Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Wohnort des Kunden.
15)
Veranstalter
Smålands
Turism AB, Skånes Turistrad, Turistbüro Idre, Västsvenska
Turistrådet, DanCenter; Novasol
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